Was ist ein Pfarreirat?

Im Pfarreirat zeigt sich der Wandel einer vom Priester versorgten Pfarrei zu einer „mitsorgenden Gemeinde“. Pfarrgemeinderäte gibt es in der jetzigen Form seit 1968, im Jahr 2013 erfolgte die Umbenennung in Pfarreirat. Dieser wird in allen Angelegenheiten beratend tätig, die dem Pfarrer als Leiter der Pfarrei übertragen sind. Er soll sich für die Weitergabe des Glaubens, die Feier der Gottesdienste und für soziale Aufgaben einsetzen. Außerdem vertritt er die Interessen der Katholiken in der Öffentlichkeit und bezieht Stellung zu gesellschaftlichen Entwicklungen.

Formuliert sind die Aufgaben in den Statuten für Pfarreiräte, die Bischof Dr. Felix Genn am 15. Januar 2017  in Kraft gesetzt hat. Demnach dient der Pfarreirat „dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird“. Zu den Aufgaben, die in den Statuten aufgeführt sind, gehört auch die Erarbeitung eines lokalen Pastoralplans,

Die Sitzungen des Pfarreirates sind in der Regel öffentlich. Für die verschiedenen Bereiche setzt der Rat Sachausschüsse ein. Es kann neben anderen Sachausschüsse für Jugend, Caritas, Öffentlichkeitsarbeit, Liturgie sowie für den Bereich Entwicklung, Frieden und Mission geben.

Wahl

Alle vier Jahre wird im Bistum Münster in geheimer und unmittelbarer Wahl in jeder Pfarrei ein Pfarreirat gewählt. Je nach Größe der Pfarrei sind bis zu 16 Frauen und Männer zu bestimmen. Die Wähler kreuzen dabei auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrei wohnen. Auf Antrag erhalten auch Katholiken, die nicht in der Pfarrei wohnen, dort aber aktiv sind, das Wahlrecht. Alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren können sich auch als Kandidaten aufstellen lassen.

Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates werden gewählt. Hinzu kommen aufgrund ihres Amtes der Pfarrer, je ein Vertreter der in der Seelsorge tätigen Berufsgruppen sowie bis zu vier vom örtlichen Pfarrer im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestimmte Personen. Die Größe des Pfarreirates hängt ab von der Größe der Pfarrei.

Quelle: Bistum Münster