Wie läuft ein Wiedereintritt ab?

Sie möchten wieder in die katholische Kirche eintreten? Dann melden Sie sich gerne im Pfarrbüro St.Vincentius (Tel.: 02064 829359-0). Dort wird Ihr Wunsch des Wiedereintritts aufgenommen, ebenso wie Ihre Kontaktdaten. Nach Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Pfarrbüro meldet sich zudem jemand aus dem Seelsorgeteam bei Ihnen, um ein Gespräch mit Ihnen bzgl. der Wiederaufnahme zu vereinbaren. 

Bei diesem Gespräch ist dann genügend Zeit und Raum, um generell über Glaubensfragen, aber auch über Ihren Grund des einstigen Austritts sowie die Beweggründe für den Weg zurück in die Kirche zu sprechen.

Da der Wiedereintritt an sich auch immer eines formellen Antrags bedarf, füllt der / die Seelsorgende im Anschluss an das Gespräch ein Formular mit Angaben zur Person, zum Motiv des Glaubensgespräches und der Begründung des Wiedereintritts aus. Im Zusammenhang damit benötigen wir von Ihnen beim Gespräch folgende Formulare:

  • Kopie des Ausweises
  • Kopie der Taufurkunde (wenn vorhanden, sonst Angabe des Taufdatums und der Pfarrei)
  • Kopie der Trauurkunde (bei Verheirateten)
  • Kopie des Austritts (wenn nicht mehr vorhanden, dann beim Amtsgericht neu beantragen)

 

Der ausgefüllte Antrag wird dann nach Münster an das Generalvikariat geschickt, wo die Daten überprüft werden. Die Genehmigung der Wiederaufnahme erfolgt durch den Generalvikar.

Ist die Genehmigung erfolgt, kann die Feier der Wiederaufnahme stattfinden. Der Rahmen und die Kirche, in der die Wiederaufnahme durch einen der Priester vor Ort stattfindet, werden auch vorher während des gemeinsamen Gesprächs abgeklärt. Eine Feier im Rahmen eines Gottesdienstes ist ebenso möglich wie ein Treffen im kleinen Rahmen. Während dieser Zeremonie erklärt der Wiedereintrittswillige noch einmal, dass er seinen ehemaligen Austritt bereut und wieder in der katholischen Kirche leben möchte. Außerdem ist es ebenso möglich, während der Wiedereintrittsfeier das Sakrament der Firmung zu empfangen (sollte dies bisher noch nicht der Fall gewesen sein). Damit der Wiedereintritt auch offiziell besiegelt werden kann, ist es zudem wichtig, dass zwei Zeugen anwesend sind.

Im Anschluss wird die Wiederaufnahme an verschiedene Stellen weitergeleitet. Diese sind z.B. das Taufpfarramt, das Wohnsitzpfarramt, das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt und ggf. das Standesamt.

 

 

Pfarrbüro

Tel.: 02064/8293590