Und wenn es nicht klappt?

Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe – Eheannullierung

Die Ehe zwischen zwei getauften Christen ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament und daher unauflöslich. Ist eine christliche Ehe gültig zustande gekommen und vollzogen, dann gilt sie, bis der Tod die Partner scheidet. Deshalb kennt die Kirche keine Scheidung.

Es ist jedoch möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen von Anfang an gar nicht gültig zustande gekommen ist, d.h. die Partner das Sakrament überhaupt nicht empfangen haben. In diesem Fall können die Partner ihre Ehe in einem kirchlichen Eheannullierungsverfahren (Eheprozess) vom jeweiligen Kirchengericht (Offizialat) für ungültig erklären lassen und eine andere, kirchlich anerkannte Ehe eingehen.

 Mögliche Gründe für eine nicht zustande gekommene Ehe sind Formmängel (z. B. wenn die Heirat vor einem nicht zuständigen Pfarrer erfolgte), Ehehindernisse oder Willensmängel (wenn z. B. ein Ehepartner das Eheversprechen nur vorgetäuscht hat).


Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996.
und Katholisch.de
Foto: Martin Schmitz, Kirche+Leben

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