Besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) können in kirchlichen Publikationsorganen – z. B. Aushang, Pfarrmitteilungen, Pfarrbrief und Kirchenzeitung – veröffentlicht werden, wenn der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen wird. Auch unsere Kirchengemeinde veröffentlicht solche Ereignisse. Sollten Sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, erklären Sie den Widerspruch bitte schriftlich oder mündlich in unserem Pfarrbüro.
