Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300,00 € gilt der vereinfachte Nachweis.
Das heißt, dass dem Finanzamt ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg als Nachweis genügt.
Aus diesem Grund stellen wir eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) erst ab einem Betrag von 300,00 € aus.
